VoHa AGB

Verkaufsbedingungen/ Versteigerungsbedingungen

(1) Mit Teilnahme an der Veranstaltung der Firma VOHA e.K. Versteigerungen, Inh. Volker Hartrumpf,

Dorfstraße 39, 24992 Janneby, erkennt jeder Teilnehmer die nachfolgenden Verkaufs- bzw.Versteigerungsbedingungen an.

(2) Der Verkauf bzw. die Versteigerung erfolgt im Namen und für Rechnung des Auftraggebers.

(3) Alle Gegenstände werden wie besehen erworben. Für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene

oder versteckte Mängel, Fehler und Defekte, Schäden und besondere Eigenschaften wird

keinerlei Haftung und / oder Gewährleistung übernommen.

(4) Sämtliche Angaben, wie technische Daten, Maße, Gewichtsangaben und Baujahre sind

unverbindlich und wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt. Sie stellen keine zugesicherten

Eigenschaften im kaufrechtlichen Sinne dar. Eine Kontrolle sämtlicher Angaben in Form einer

persönlichen Besichtigung und Überprüfung wird deshalb dringend angeraten.

(5) Die Bezahlung der Rechnungssumme erfolgt in Bar oder ab 1.000,00 € per Bankbestätigtem Scheck.

Dieser Entscheidung unterwerfen sich die an der Versteigerung mit bietenden Beteiligten

durch Ihre Unterschrift bei Erhalt der Bieterkarte.

Bestehen Zweifel seitens der Voha e.K. hinsichtlich des gesicherten Zahlungsflusses, so kann sofort nach

Zuschlag eine vollständige Bezahlung bzw. Anzahlung vom Käufer verlangt werden.

Es wird ein Pfandgeld in Höhe von 5,00 € für die Bieterkarte erhoben, welches nach Versteigerungsende,

am Versteigerungstag, bei Rückgabe der Bieterkarte erstattet wird.

(6) Sämtliche Gebote verstehen sich netto. Auf das Gebot werden die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer

sowie das Aufgeld in Höhe von 18% zzgl. Mehrwertsteuer berechnet.

(7) Alle Zahlungen sind nur an den Veranstalter zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt, Kaufgeld und

Nebenleistungen für Rechnung des Auftraggebers einzuziehen oder einzuklagen. Ein Teilnehmer der für einen

anderen Auftraggeber kauft oder bietet, haftet neben diesem selbstschuldnerisch.

(8) Mit Zuschlag bzw. bei Kaufabschluss geht die Gefahr des völligen bzw. teilweisen Unterganges und /

oder Verlustes sowie der Beschädigung auf den Käufer über. Die Gegenstände bleiben bis zur vollständigen

Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.

(9) Die Gebotenen Höchstpreise werden nur insoweit ausgeschöpft, als es der Bietkonkurrenz entspricht.

Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, wenn nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot ersichtlich ist.

Der Zuschlag ist rechtsverbindlich, es müssen alle Gegenstände, die unter den zugeschlagenen Position im Katalog

aufgeführt sind vom Käufer mitgenommen werden. Jedes Gebot, kann ohne Angabe von Gründen abgewiesen

und/oder ein Zuschlag verweigert werden. Des Weiteren können einzelne oder alle Zuschläge unter Vorbehalt

erteilt werden. Ein Freigabe Termin wird dann angekündigt.

Sollte es Zweifel hinsichtlich des Gebotes, des Zuschlages oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten

lassen will bzw. zurückzieht, so gilt verbindlich die Entscheidung der Voha e.K. Dieser Entscheidung

unterwerfen sich die an der Versteigerung mit bietenden Beteiligten, durch ihre Teilnahme.

Die Voha e.K. ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Veranstaltung auszuschließen.

(10) Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die Mehrwertsteuer als Kaution

an den Verkäufer zu zahlen.

Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrnachweise wird die Mehrwertsteuer

zurückerstattet. Verkäufe an Interessenten aus EU- Staatenkönnen nur nach Vorliegen der amtlich beglaubigten

Umsatzsteueridentifikationsnummer umsatzsteuerfrei erfolgen.

(11) Bei Zahlungsverzug werden ab dem 15. Kalendertag nach der Zusendung der Rechnung Zinsen von je 1%

je angefangenen Monat berechnet. Im übrigen kann der Verkäufer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung

Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, der Schadenersatz kann auch so berechnet werden, dass die

Sache in einer weiteren Veranstaltung nochmals veräußert wird und säumige Käufer für ein Mindererlös

gegenüber der früheren Veranstaltung und die besonderen Kosten der wiederholten Veranstaltung

einschließlich der Provision und Gebühren der Firma VOHA e.K. aufzukommen hat. Auf einen eventuellen

Mehrerlös hat der Käufer keinen Anspruch.

(12) Der Käufer ist zur Abnahme aller gekauften Gegenstände verpflichtet. Die Abholung der Gegenstände muss

spätestens 3 Wochen nach Beendigung der Veranstaltung erfolgen. Die Abholung erfolgt wie in der

Versteigerung angekündigt oder nach telefonischer Vereinbarung unter Telefonnummer 0160 520 2313.

Alle erworbenen Gegenstände sind abzuholen. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter vor,

die nicht abgeholten Gegenstände bei Fristüberschreitung einzulagern bzw. zu entsorgen. Die daraus

resultierenden Kosten hat der Käufer zu tragen.

(13) Der Abtransport und die Demontage der Gegenstände erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers.

Der Käufer bzw. die von ihm mit der Demontage und / oder Abtransport Beauftragten haften für

Beschädigungen, welche an Immobilie, Grund und Boden sowie anderen nicht ihm gehörenden

Gegenstände entstehen. Der Käufer übernimmt die volle Haftung für die von ihm beauftragten Personen

bzw. Unternehmen.

(14) Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände und –Räumlichkeiten während der Veranstaltung

, Besichtigung und Abholung erfolgt auf eigene Gefahr. Das Rauchen ist strengstens verboten.

(15) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Flensburg. Es gilt deutsches Recht, die Vorschriften

des internationalen Kaufrechts finden keine Anwendung.

(16) Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit

der übrigen davon unberührt.

Stand 01.01.2019